EBLIDA-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag für die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

Kommentar zum Text des geänderten, durch COREPER angenommenen Vorschlags vom 14 September 2000

Der Text des Gemeinsamen Standpunktes stellt eine Verbesserung dar, wir erkennen darin das Bestreben des Rates, im Einklang mit internationalen Verträgen zu einem ausgeglicheneren Ansatz zu gelangen. Dieses beabsichtigte Gleichgewicht sollte in erster Linie erhalten bleiben; wir halten es für unentbehrlich, damit die europäischen Bürger aus den digitalen Technologien Nutzen ziehen und nicht durch sie behindert werden.

Wir wissen die besondere Aufmerksamkeit zu schätzen, die den Bibliotheken, Archiven, Museen, Bildungs- und anderen kulturellen Einrichtungen zuteil wird, denn sie dienen dem allgemeinen Interesse und sind von zentraler Bedeutung im Bemühen, eine Informationsgesellschaft für alle zu schaffen.

Dennoch haben wir Bedenken. Der Wert der Änderungen ist in Gefahr, durch die den Rechtsinhabern zugestandenen Rechte in Bezug auf technische Schutzmaßnahmen im digitalen Umfeld untergraben zu werden. Wenn Europa auf dem globalen Markt konkurrenzfähig sein soll, darf die EU-Richtlinie nicht restriktiver sein als internationale Verträge.

Falls noch eine Möglichkeit besteht, weitere Änderungen in den Text aufzunehmen, ersucht EBLIDA das Europäische Parlament:

Den Haag, Oktober 2000